Aus der Pressemeldung des Bundesfamilienministeriums vom 11.11.2020: „Mit den Kinder- und Jugendberichten entspricht die Bundesregierung ihrer Verpflichtung gemäß § 84 SGB VIII, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die „Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe“ vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Ausarbeitung des Berichtes beauftragt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Namen der Bundesregierung jeweils eine unabhängige Kommission.“ Mehr zu dem Bericht hier auf der >>> Webseite des BMFSFJ