Corona-Arbeitsschutz

Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett die >>> SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-ArbSchV) beschlossen. Dazu sagt ver.di-Bund: „Mit dieser Verordnung sollen die Beschäftigten stärker vor einer Infektion geschützt werden. Dieses Ziel ist selbstverständlich zu begrüßen, denn Betriebe brauchen klare Vorgaben, die den Betriebsfrieden sichern und gesundes Arbeiten ohne Konflikte ermöglichen. Diese Notwendigkeit wird jedoch nicht erfüllt. Auch wenn die Bundesregierung versucht, die Arbeitgeber mehr in die Pflicht zu nehmen, erreicht die Arbeitsschutzverordnung das gesteckte Ziel nicht. Sie ist zu zögerlich und schafft kein erweitertes Schutzkonzept, einen Schirm über alle zu spannen.“ Hier >>> die Anmerkungen von ver.di im Detail

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