Seit Beginn der Pandemie ist immer wieder folgende Frage aufgetaucht: Ich arbeite mit Kindern/Jugendlichen: Was mache ich in meiner Berufsgruppe bei einer Ansteckung mit Covid 19?
Wer bei der Arbeit an COVID-19 erkrankt, sollte dies bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger als Arbeits-, oder Wegeunfall, beziehungsweise Berufskrankheit anzeigen. Die Leistungen sind hier deutlich besser als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist vor allem wichtig, weil bislang wenig über Spätfolgen bekannt ist. Mehr dazu hier >>> beim DGB.