Mehr Schutz für Betriebsräte

Diese Nachricht betrifft das gewerkschaftliche Engagement in Kommunen und kommunalen Tochtergesellschaften in NRW glücklicherweise nicht, trotzdem wollen wir diese Meldung gerne verbreiten, denn es ist eine gute Nachricht und ein Beispiel, das in allen Bundesländern Schule machen sollte:

In einer >>> Pressemeldung des Justizministeriums des Landes Brandenburg vom 10.3.2025 heißt es u.a.:
Um die betriebliche Mitbestimmung zu stärken und Straftaten zum Nachteil von Betriebsverfassungsorganen effektiver zu verfolgen, hat der Minister der Justiz die Zuständigkeiten für Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetzt bei den Sonderabteilungen der Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität mit Erlass vom 10. März 2025 gebündelt.

Hintergrund: In der sog. „freien Wirtschaft“ ist es keinesfalls selten , dass Unternehmensleitungen gezielt gegen die Gründung von Betriebsräten vorgehen und mit Schikanen aller Art und dem Einsatz von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien engagierte Gewerkschafter/innen einschüchtern.
Dies stellt einen massiven Angriff auf ein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht dar und die Gewerkschaften des DGB fordern deshalb seit vielen Jahren mehr rechtlichen Schutz für aktive Kolleginnen und Kollegen in solchen Unternehmen.
Bislang blieb diese Forderung allerdings ungehört …  umso mehr freuen wir uns über diesen Schritt des brandenburgischen Justizministers.

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Grafik: wikipedia

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