Mindest-Kurzarbeitergeld jetzt!

Kurzarbeitergeld

Mindest-Kurzarbeitergeld jetzt!

Seit Wochen sind sie wieder geschlossen: Friseure, Kinos, Hotels, Cafés, Restaurants, Geschäfte im Einzelhandel und viele mehr. Hunderttausende Kolleg*innen sind von den Schließungen betroffen und in Kurzarbeit. Seit drei Monaten müssen sie mit 60 Prozent (67 Prozent mit Kindern) oder 70 Prozent (bzw. 77 Prozent) ihres ohnehin schon sehr niedrigen Einkommens auskommen. Oft reicht das Geld vorne und hinten nicht, ohne eigenes Verschulden geraten diese Menschen in existenzgefährdende Notlagen.

 Unsere Kolleg*innen brauchen in dieser dramatischen Situation dringend Unterstützung. Zusammen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert ver.di deshalb in einem offenen Brief an die Regierung ein branchenunabhängiges Mindest-Kurzarbeitergeld in einer Höhe von 1.200 Euro, angelehnt an den gesetzlichen Mindestlohn.
 Wer den Offenen Brief unterzeichnen möchte, kann es >>> hier auf der ver.di-Seite

Foto: ver.di
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