Zugegeben, die obige Rechenaufgabe ist ziemlich grob „gestrickt“, aber worauf es ankommt, ist dies:
Um 3,4 % soll der gesetzliche Mindestlohn steigen. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen, der auch der Deutsche Gewerkschaftsbund angehört.
Bei einer Inflationsrate von 6,1 % (gegenüber dem Mai 2022) und einer Preissteigerungsrate für Lebensmittel von über 14 % ist das Ergebnis bestimmt keine Erhöhung.
Warum die Gewerkschaften diesen Beschluss aber nicht mittragen, sondern von den Arbeitgebern überstimmt wurden, steht >>> hier beim DGB.
Jetzt muss der Bundesarbeitsminister den Beschluss allerdings noch „absegnen“. Man darf gespannt sein, ob er das tun wird.
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Wenn man dieser Einschätzung in der >>> Süddeutschen Zeitung folgen mag, wird er es tun …
Guter Kommentar in der >>> taz