Fragen & Antworten zur EU-Wahl

In Deutschland ist am 9. Juni Wahltag. Das ist bekannt. Aber wissen wir genug über diese Wahl, von der es immer wieder heißt, sie sei besonders wichtig?
Bis zum 9. Juni kommen deshalb an dieser Stelle grundlegende Infos zur EU-Wahl:

Wer wird gewählt?
Bundesweit stimmen die Wahlberechtigten über die 96 Abgeordneten ab, die Deutschland zukünftig im Europäischen Parlament vertreten sollen. Insgesamt werden bei dieser Wahl europaweit 720 Parlamentsmitglieder gewählt, die genaue Anzahl pro Land richtet sich nach der Bevölkerungszahl, mindestens sind es aber sechs Abgeordnete. Das EU-Parlament hat seinen Sitz in Straßburg, tagt im Wechsel aber auch in Brüssel.
Wer darf wählen?
Aufgerufen sind EU-weit rund 500 Millionen Menschen. In Deutschland wird erwartet, dass zusätzlich zu den knapp 61 Millionen Wahlberechtigten noch ca. 4 Millionen hier lebende EU-Bürger*innen hier ihre Stimme abgeben. Das Wahlalter in Deutschland für die Europawahl zum ersten Mal auf 16 abgesenkt, ebenso wie auch in Österreich, Belgien und Malta. In Griechenland wurde es auf 17 Jahre gesenkt. Da es kein EU-Wahlgesetz gibt, gelten die einzelstaatlichen Regelungen.
Was macht die Wahl besonders?
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der EU. Schaut man sich weltweit um, gibt es keine andere überstaatliche Institution, die direkt gewählt wird. Gleichzeitig hat sich das Parlament seit seiner Gründung im Jahr 1952 seinen Einfluss auf die Belange der EU beharrlich erweitert. So kann es unter anderem heutzutage starken Einfluss nehmen auf die europäische Gesetzgebung und die Besetzung der EU-Kommission, einer Art EU-Regierung. Direkt gewählt wird das EU-Parlament übrigens erst seit 1979.
Gibt es Fraktionen im EU-Parlament?
Derzeit gibt es sieben Fraktionen im europäischen Parlament sowie 51 fraktionslose Abgeordnete. Die Parlamentarier*innen schließen sich darin länderübergreifend nach politischen Richtungen zusammen. Erforderlich sind dazu mindestens 23 Abgeordnete aus einem Viertel der EU-Länder, also sieben. Aktuell bilden die 177 Mitglieder der Europäischen Volkspartei, EVP, die größte Fraktion. Aus Deutschland gehören ihr 30 Abgeordneten von CDU und CSU an.
Wie entscheidet das EU-Parlament?
Im EU-Parlament fehlt der aus dem Bundestag bekannte Gegensatz zwischen Fraktionen, die die Regierung beziehungsweise die Opposition bilden. Je nach Abstimmungsthema entstehen wechselnde Mehrheiten. Auch daher ist es wichtig, sich vor der Wahlentscheidung genau die Positionen der einzelnen Parteien anzusehen, die zur Wahl stehen.
Wer steht an der Spitze des Europäischen Parlaments?
Aus ihrer Mitte heraus wählen die Parlamentsmitglieder ein Präsidium und einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Derzeit hat Roberta Metsola aus Malta dieses Amt inne. Sie gehört zur EVP-Fraktion.
Wie beeinflusst das Parlament die Zusammensetzung der EU-Kommission?
Zum einen wählt das Parlament den Präsidenten beziehungsweise die Präsidentin der EU-Kommission. Derzeit ist das die Deutsche Ursula von der Leyen, CDU. Sie wurde vom Europäischen Rat** vorgeschlagen. Der sollte dabei das Wahlergebnis berücksichtigen.
Zum anderen bestätigt das Parlament die Liste der EU-Kommissar*innen, also der Mitglieder der Kommission. Jedes EU-Land schlägt einen Kommissar oder eine Kommissarin vor. Zugestimmt werden muss der gesamten Liste dann vom EU-Parlament, aber erst nachdem die Vorgeschlagenen eine Anhörung durch die jeweiligen Fachausschüsse des Parlaments bestanden haben. Für welchen Fachbereich die Kommissar*innen zuständig sein sollen, entscheidet deren Präsident*in. Die Aufgaben der EU-Kommission sind mit denen einer Regierung vergleichbar.
Wie kann das Europäische Parlament Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen?
Das Europäische Parlament ist eines der beiden gesetzgebenden Gremien der Europäischen Union. Gemeinsam mit den Vertretern der Regierungen der Mitgliedsstaaten, dem Rat der Europäischen Union**, ist es für den Erlass von Rechtsvorschriften zuständig, die wiederrum in den einzelnen Ländern in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Vorgeschlagen werden können die Rechtsvorschriften allein von der Europäischen Kommission. Häufig kommt es zu weitreichenden Änderungsverfahren. Weil diese oft zeitraubend sind, wird ein Teil der Vorschläge vorab in sogenannten informellen Trilogverfahren verhandelt. Dann sitzen Vertreter*innen aller drei Gremien an einem Tisch und versuchen bereits vorab Kompromisse zu finden. Allerdings gibt es Bereiche wie die Wettbewerbs- oder die Außen- und Sicherheitspolitik, in denen die Mitspracherechte des Parlaments noch nicht so weit gehen.
Doch das Europäische Parlament kann viel bewegen. Oft betreffen die Entscheidungen auch die Arbeits- und Lebenswelt, zum Beispiel über soziale Rechte, Arbeitszeiten oder gleiche Löhne, aber auch über Umwelt- oder Verbraucherrechte. Daher ist es wichtig, dass im EU-Parlament Politiker*innen sitzen, die sich für Gerechtigkeit stark machen.
Was gehört noch zu den Aufgaben des EU-Parlaments?
Das EU-Parlament stimmt ebenso wie der Rat der EU** über den Haushaltsentwurf ab, den die EU-Kommission vorlegt. Außerdem kontrolliert das Parlament die anderen beiden Gremien. Es kann auch Untersuchungsausschüsse einsetzen oder Klagen beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Alle EU-Institutionen müssen dem Parlament regelmäßig Bericht erstatten. Außerdem können die Parlamentarier*innen parlamentarische Anfragen an die Kommission und den Rat stellen, mündlich wie schriftlich. Das ist ein weiteres Mittel, um politische Themen in der Diskussion zu halten.
Wo finde ich weitere Informationen?
>>> verdi.de/europawahl
>>> dgb.de/europawahl
>>> Europäisches Parlament: elections.europa.eu/de

** Unterschieden wird zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Rat. Der Erstgenannte wird auch Ministerrat genannt und repräsentiert die Regierungen der Mitgliedsstaaten. Sie übernehmen für je ein halbes Jahr dessen Leitung. Derzeit hat Belgien die Ratspräsidentschaft inne, am 1. Juli übernimmt Ungarn. Für unterschiedliche Politikbereiche tagt der Rat auch auf Ministerebene. Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten. Sie treffen sich mindestens zwei Mal pro Halbjahr. Als übergeordnete Institution sollen sie Impulse für die EU-Politik geben oder bei Konflikten zwischen Staaten Kompromisslinien finden.

 

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