„„Freunde treffen und gemeinsam lernen: Das neue Schuljahr geht los. Doch bei Kindern gilt eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in NRW“, kritisiert Christian Woltering, Vorstand des Paritätischen NRW. Obwohl sie im schulpflichtigen Alter sind, dürfen geflüchtete Kinder und Jugendliche, die in Sammelunterkünften des Landes NRW untergebracht sind, nicht zur Schule gehen. Auch der Besuch von Kindertageseinrichtungen wird ihnen verwehrt. “
Das ist ein Zitat aus der Pressemeldung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
Hier >>>zum vollständigen Text der Pressemeldung