Zum 24. November 2021 sind die 3G-Regeln für das Arbeitsleben in Kraft getreten. Sie gelten befristet bis einschließlich 19. März 2022. Doch was bedeutet das für die Arbeitnehmer*innen genau? Wie verhält es sich mit den Corona-Tests und muss der Arbeitgeber Homeoffice ermöglichen? >>> Der DGB beantwortet die wichtigsten Fragen.
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Corona: Infektionsschutzgesetz aktualisiert
Heute hat der Bundestag beschlossen, dass „Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind“ … berichtet
>>> Spiegel online am 7.9.2021
Arbeiten in der Corona-Krise
Der Arbeitswelt-Monitor „Arbeiten in der Corona-Krise“ ist ein gemeinsames Projekt der Universität Osnabrück und der Kooperationsstellen Hochschulen und Gewerkschaften in Niedersachsen und Bremen. Im vorigen Jahr wurden einige Tausend Arbeitnehmerinnen befragt zu Themen wie
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Infektionssorgen
• Homeoffice
etc.
Die Ergebnisse und die Möglichkeit zur Teilnahme an künftigen Befragungen >>> hier
Dazu auch der Artikel „Klassenunterschiede in Coronazeiten“ im >>> Standard