Mal wieder ’ne gute Nachricht

Auf Seite 71 des Koalitionsvertrages der  künftigen Bundesregierung stehen bemerkenswerte Sätze, die hier vermeldet werden sollen … auch wenn sie nur teilweise mit dem Öffentlichen Dienst zu. tun haben:

„Die Mitbestimmung werden wir weiterentwickeln. Betriebsräte sollen selbstbestimmt entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten. Im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Maßstäbe werden wir Online-Betriebsratswahlen in einem Pilotprojekt erproben. Wir schaffen ein zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe, das ihren analogen Rechten entspricht. Die sozialökologische Transformation und die Digitalisierung kann nur mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam gestaltet werden. Hinsichtlich dieser Fragen werden wir das Betriebsrätemodernisierungsgesetz evaluieren. Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein. Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen. “

Besonders dieser Passus „Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt“ hat es in sich und das hatte wohl niemand erwartet. Die in der sog. freien Wirtschaft häufig noch anzutreffende Praxis der Behinderung von Betriebsratswahlen soll ein Straftatbestand werden. Das ist etwas, was die Industriegewerkschaften schon seit langem fordern. „Offizialdelikt“ bedeutet nämlich, dass die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen VON SICH AUS tätig werden muss – eine Anzeige muss nicht vorliegen – es reicht, wenn die Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erhält.

Natürlich bleibt abzuwarten, wann nach dieser Ankündigung ein Gesetzesentwurf in den Bundestag kommt, aber allein die Absicht ist schon bemerkenswert …

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