Zum 24. November 2021 sind die 3G-Regeln für das Arbeitsleben in Kraft getreten. Sie gelten befristet bis einschließlich 19. März 2022. Doch was bedeutet das für die Arbeitnehmer*innen genau? Wie verhält es sich mit den Corona-Tests und muss der Arbeitgeber Homeoffice ermöglichen? >>> Der DGB beantwortet die wichtigsten Fragen.