Hartz IV: Anspruch auf 20 FFP2-Masken pro Woche

WICHTIG ZU WISSEN: Hartz-IV-Empfänger haben laut einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Karlsruhe Anspruch auf wöchentlich 20 FFP2-Masken – als Sachleistung durch das Jobcenter oder als Geldleistung in Form eines um 129 Euro erhöhten monatlichen Regelsatzes durch die Behörde. Mehr dazu hier >>> auf n.tv

Shares

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*