Frauenwahlrecht … und die Jugendämter

Im November 1918 erhielten die Frauen in Deutschland und Österreich nach langen Kämpfen endlich das Wahlrecht. Der Internationale Frauentag am 8. März erinnert daran. Dazu >>> eine sehenswerte Doku auf arte (online bis zum 3.3. nächsten Jahres). Die Ausstellungskuratorin Dorothee Linnemann sagt zum Frauentag: „Die Frauenbewegung könnte man sagen begründete dann auch den Sozialstaat, der sich in der Weimarer Republik weiter entfaltet hat. So etwas wie Mutterschutz oder Rentenreformen, Arbeitsgerechtigkeit, Lohnfragen, aber auch Altenversorgung, Kindergärten, Jugendämter *)– das wäre alles nicht möglich gewesen ohne die Frauenbewegung„. (zitiert nach den nachdenkseiten). Mehr dazu auch hier >>> beim DGB

 

*) Jugendämter entstanden als Folge des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes von 1922, an dessen Entstehung maßgeblich politisch engagierte Frauen (häufig Sozialdemokratinnen wie Louise Schroeder, Margarete Starrmann) oder Marie Juchacz, die als erste Frau überhaupt in einem deutschen Parlament sprach) mitgewirkt haben. Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz war >>> bis 1960 in Kraft und war der unmittelbare Vorläufer des Jugendwohlfahrtsgesetzes-.

Interessant auch >>> dieser Aspekt – hat zwar nichts mit dem ÖD zu tun, passt aber zum Internationalen Frauentag.

Grafiken: DGB
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