Pressemitteilung von ver.di NRW vom 6. Mai 2021:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Versammlungsgesetz in ihrer heutigen Stellungnahme für den Rechts- und Innenausschuss ab. Die Landesleiterin Gabriele Schmidt vertrat im Ausschuss als geladene Sachverständige der Grünen die Positionen von ver.di NRW. Sie kritisierte die Unbestimmtheit vieler Paragraphen, die für Bürgerinnen und Bürger als Teilnehmende von Versammlungen mögliche Rechtsfolgen nicht klar erkennen lassen.
„Die Versammlungs-, Koalitions- und Meinungsfreiheit ist für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter ein hohes Gut und existenziell für eine demokratische Gesellschaft. Unsere große Sorge ist, dass ein in der vorliegenden Form verabschiedetes Gesetz Bürgerinnen und Bürger zukünftig abschreckt, die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit auszuüben. Deshalb sind Nachbesserungen zur Bestimmtheit der Regelungen, inhaltliche Korrekturen beim Störungsverbot, Militanzverbot sowie bei allen Paragraphen mit gravierenden Eingriffen in die Versammlungsfreiheit vorzunehmen“, forderte Schmidt.
Hier die >>> ver.di Stellungnahme: zum Download und wer mehr wissen möchte, kann hier >>> beim Landtag NRW nachschauen.