WICHTIG ZU WISSEN: Hartz-IV-Empfänger haben laut einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Karlsruhe Anspruch auf wöchentlich 20 FFP2-Masken – als Sachleistung durch das Jobcenter oder als Geldleistung in Form eines um 129 Euro erhöhten monatlichen Regelsatzes durch die Behörde. Mehr dazu hier >>>auf n.tv