ver.di-Forderungen zur Tarifrunde

Mehr als Geld

Diese Übersicht über die Forderungen von ver.di in der Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst haben wir den ver.di-news vom 12. Februar 2022 entnommen
Bereits Anfang 2020 hatte ver.di einen Anlauf für eine Tarifrunde zur Aufwertung der Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst genommen. Corona hat den Schwung gebremst – jetzt wurde, knapp zwei Jahre später ein erster Verhandlungstermin für den 25. Februar angesetzt.

Die Forderungen dazu hat die ver.di-Bundestarifkommission für
den Öffentlichen Dienst Ende Dezember beschlossen. In den Monaten zuvor hatte ver.di mit einer Umfrage unter den Beschäftigten geklärt, ob die Forderungen noch passen, oder ob sie nach den Erfahrungen durch die Corona- Pandemie ergänzt werden müssen.
Die aus der Umfrage entstandenen und beschlossenen Forderungen zielen auf drei große Themen ab:
Verbesserung der belastenden Arbeitsbedingungen
finanzielle Aufwertung der Arbeit und
Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel.

DIE FORDERUNGEN IM EINZELNEN:

1. Die Eingruppierungsmerkmale und die Eingruppierung sollen verbessert werden, insbesondere für Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen, für Erzieher*innen und bei pädagogischen Tätigkeiten im offenen Ganztag.

2. Die Eingruppierung der Beschäftigten in der Sozialarbeit soll durch Gleichstellung mit vergleichbaren Studienniveaus verbessert werden. Die Merkmale für die Schulsozialarbeit sollen erweitert und verbessert werden.

3. Für Tätigkeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in der Leitungstätigkeit sollen neue Merkmale geschaffen werden, was zu einer besseren Eingruppierung führt.

4. Die Stufenlaufzeiten sollen kürzer und die höchsten Stufen 5 und 6 für alle Entgeltgruppen im Sozial und Erziehungsdienst künftig geöffnet werden.

5. Die Kita-Leitungen sollen nach den vorhandenen Anforderun-gen besser eingruppiert werden.

6. Stellvertretende Leitungen sollen verbindlich vorgesehen sein und eine Mindesteingruppierung in die Entgeltstufe S 11a bekommen.

7. Weitere Bedingungen sollen insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen durch das Bundesteilhabegesetz angepasst werden.

8. Die Beschäftigten (Kinderpfleger*innen, Sozialassistent*innen, Erzieher*innen etc.) sollen einen Rechtsanspruch auf Quaifizierung bekommen.

9. Sie sollen entlastet werden, u.a. indem die Vorbereitungszeit ausgedehnt und mehr Zeit für die pädagogische Arbeit möglich wird. Durch ein Konsequenzen-Management sollen Entlastungstage eingeführt werden.

10. Die Berufstätigkeit soll ihnen anerkannt werden, ebenso die bei anderen Trägern erworbene Berufserfahrung.

11. Für die Anleitung neuer Kräfte (sogenannte Praxisanleitung) soll ein angemessenes Zeitkontingent zur Verfügung stehen, die Beschäftigten sollen dafür qualifiziert und angemessen vergütet werden.

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